
Garantielohn und Arbeitszeitkonto in verleihfreier Zeit
Was passiert mit meinem Gehalt in der Zeit, in der ich keinen Einsatz habe?
Verleihfreie Zeiten oder auch Nicht-Einsatzzeiten sind die Zeiten, in denen die Zeitarbeitsfirma dir keinen Einsatz zuweisen kann. In diesen Zeiten steht dir trotzdem eine Vergütung zu, der sogenannte Garantielohn. Das ist die Besonderheit in der Zeitarbeit: Als Zeitarbeitskraft steht dir auch ohne Einsatz Lohn zu. Jede andere Vereinbarung ist unwirksam (§615 BGB und §11 Abs. 4 Satz 2 AÜG).
Die Höhe des Garantielohns berechnet sich nach dem sogenannten „Lohnausfallprinzip“, das heißt, es muss das Gehalt bezahlt werden, das im Falle eines normalen Einsatzes gezahlt worden wäre. Eine gute Orientierung ist dabei immer die arbeitsvertragliche Arbeitszeit und der arbeitsvertragliche Stundenlohn. Im Ergebnis dürfen dir in verleihfreien Zeiten keine Stunden vom Arbeitszeitkonto abgezogen werden. Hierzu gibt es auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 17. Dezember 2014, 15 Sa 982/14).
Wichtig: Dein Arbeitszeitkonto darf in Einsatzfreier Zeit nicht belastet werden.
Bei einer Vollzeitbeschäftigung garantieren Arbeitgeber:innen den Arbeitnehmer:innen eine monatliche Arbeitszeit, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Das sind in der Zeitarbeit meist durchschnittlich 151,67 Stunden. Alternativ kann auch für jeden Monat eine monatliche Arbeitszeit festgelegt werden, die sich an der genauen Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Monat orientiert (z.B. 140/147/154/161). Ist diese nicht erreicht, müssen Arbeitgeber:innen den Nicht-Einsatz selbst verantworten. D.h. es muss nicht nur der Garantielohn in verleihfreier Zeit gezahlt werden, auch das Arbeitszeitkonto darf in verleihfreier Zeit nicht belastet werden. Auch bei Betriebsruhe in der Zeitarbeitsfirma dürfen keine Minusstunden entstehen. Es gibt aber Ausnahmen:
Ausnahmen 1: Nichterfüllte Monatsarbeitszeit
Minusstunden dürfen nur dann eingestellt werden, wenn du es nicht schaffts, deine Monatsarbeitszeit innerhalb eines Einsatzes zu erreichen. Das könnte der Fall sein, wenn du unentschuldigt fehlst, dich verspätest oder vorzeitig deinen Einsatzort verlässt. Aber auch, wenn deine Soll-Arbeitszeit jeden Monat gleich ist und nicht abhängig von der Anzahl der Arbeitstage ist. Minusstunden entstehen dann automatisch, wenn ein Monat weniger Arbeitstage als andere hat (z.B. Februar),
Ausnahme 2: Vereinbarung mit Arbeitgeber
In der verleihfreien Zeit, also außerhalb eines Einsatzes, darf das Arbeitszeitkonto nur belastet werden, wenn du deine ausdrückliche schriftliche Zustimmung dazu gibst. Wenn du der Verrechnung mit dem Arbeitszeitkonto ausdrücklich zustimmst, hast du tatsächlich „frei“ und musst dich nicht für Einsätze bereithalten. Das kannst du nutzen, um zusätzliche freie Tage zu haben.
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Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu deinen Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Du kannst uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit findest du auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.