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Arbeitszeitkonto: Was passiert mit dem Guthaben nach einer Kündigung?

Kündigung Zeitarbeit: Was passiert mit dem Arbeitszeitkonto?

Für Zeitarbeitsbeschäftigte sind in den Tarifverträgen zwischen den DGB Gewerkschaften und iGZ oder BAP Arbeitszeitkonten vereinbart. Was aber passiert beim Ausscheiden mit dem Guthaben des Arbeitszeitkontos?

Bei vorhandenen Plusstunden gilt grundsätzlich, dass diese beim Ausscheiden auszuzahlen sind. Dabei ist es egal, weshalb der oder die Beschäftigte ausscheidet. Minusstunden hingegen können nur dann vom letzten Gehalt abgezogen werden, wenn Sie selbst kündigen oder der Arbeitgeber Sie außerordentlich gekündigt hat. Falls die Nacharbeit betrieblich nicht möglich ist, dürfen dann maximal 35 Minusstunden verrechnet werden.

Innerhalb der Kündigungsfrist darf Ihr Arbeitgeber Sie aber auch unter Anrechnung der Plusstunden und Urlaubstageansprüche freistellen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung wiederum dürfen Plusstunden nicht verrechnet werden, außer Sie geben dazu ihre ausdrückliche Zustimmung!

 

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Arbeitszeitkonto: Darf es tatsächlich bis zu 105 Stunden ins Minus gehen?

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

Darf mein Arbeitszeitkonto mit dem neuen iGZ/DGB Tarifvertrag ab dem 01.04.2020 tatsächlich bis zu 105 Stunden ins Minus gehen?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen

Wir erklären Ihnen, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber Ihr Arbeitszeitkonto mit dem neuen iGZ/DGB Tarifvertrag ab dem 01.04.2020 bis zu 105 Stunden ins Minus führen darf.

Ohne Ihre Zustimmung dürfen Minusstunden nur dann eingestellt werden, wenn Sie innerhalb eines Einsatzes nicht Ihre individuelle regelmäßige Monatsarbeitszeit erreichen. Außerhalb eines Einsatzes darf das Arbeitszeitkonto hingegen nur belastet werden, wenn Sie ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung dazu geben.
Weist Ihr Arbeitszeitkonto bis zum Ende des Kalenderjahres durchgängig einen Minusstand auf, muss es zum 31.12. übrigens „auf Null gesetzt“ werden – außer eine Betriebsvereinbarung sieht ein anderes Datum vor. Betriebsruhe in der Zeitarbeitsfirma führt auch nicht mehr zu Minusstunden.

Negative Konsequenzen durch Minusstunden?

Ihr monatlicher Garantielohn bleibt auch mit Minusstunden weiterhin unangetastet. Es können höchstens 35 Minusstunden mit dem letzten Gehalt verrechnet werden, wenn außerordentlich gekündigt wird oder sie selbst kündigen. Gibt Ihr Arbeitgeber Anlass zur Kündigung, dürfen gar keine Minusstunden verrechnet werden.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ab 2021: Erhalten Gewerkschaftsmitglieder einen Bonusbeitrag?

Mehr Bonus für Gewerkschaftsmitglieder in der Zeitarbeit?

Zunächst gilt für alle Beschäftigten in der Zeitarbeit ab dem Jahr 2021: Im iGZ-DGB oder BAP-DGB Tarifvertrag findet eine Veränderung der Stufen der Jahressonderzahlung statt. Die Anpassungsstufen für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden ein Jahr vorgezogen. Somit können Sie bereits im zweiten und dritten Jahr mit 200 € brutto und ab dem vierten Jahr mit 225 € brutto rechnen.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Jahressonderzahlung mindestens ein Jahr Mitglied einer der tarifschließenden DGB-Gewerkschaft sind, bekommen Sie einen zusätzlichen Bonusbetrag ausgezahlt:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten 50€
  • bei 1-2 Jahren Betriebszugehörigkeit 100€
  • bei mindestens 3 Jahren Betriebszugehörigkeit 150€

Um diesen zu erhalten, müssen Sie ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die Mitgliedschaft vorlegen.
Wer als Teilzeitkraft beschäftigt ist, bekommt die Bonus für Gewerkschaftsmitglieder weiterhin nur anteilig ausgezahlt.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

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Per E-Mail:  tbs-zeitarbeit@tbs-nrw.de

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