Autor: Lilli Seboldt

Gibt es Branchen in denen ich nicht als Zeitarbeitskraft eingesetzt werden darf?

Gibt es Branchen in denen ich als Zeitarbeitskraft nicht eingesetzt werden darf?

Im Bauhauptgewerbe ist Zeitarbeit grundsätzlich verboten. Dazu gehören das Baugewerbe, Gerüstbaugewerbe, Abbruchgewerbe, Dachdeckerhandwerk und Garten- und Landschaftsbau. Eine abschließende Liste finden Sie in der Baubetriebeverordnung.

Es gibt aber auch einige Ausnahmen: Wenn Sie keine bautypischen Tätigkeiten ausführen (z.B. Buchhaltung) können Sie ins Bauhauptgewerbe verliehen werden.

Über die sogenannte Kollegenhilfe können sich Baubetriebe sogar untereinander Arbeitskräfte aus dem Baugewerbe überlassen. So können Sie z.B. als Fliegerleger:in von einem Fliesenlegerbetriebe an ein anderes verliehen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat und seit mindestens 3 Jahren denselben Rahmentarifvertrag und Sozialkassentarifvertrag wie der Entleiher hat. Es darf durch die Überlassung für Sie kein Lohnunterschied entstehen.

Falls Sie Fragen zum Thema haben, können Sie sich jederzeit bei uns über Telefon, Mail, WhatsApp oder Social Media melden.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Tariferhöhung Zeitarbeit: April 2023

Tariferhöhung Zeitarbeit

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit mit Tarifvertrag zwischen DGB und iGZ oder BAP gelten seit dem 1. April 2023 neue Tarife. Die Monatsentgelte der unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b waren bereits anlässlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober 2022 um 5,98 Prozent (EG 2b) bis 14,25 Prozent (EG 1) erhöht worden. Das hatte die DGB-Tarifgemeinschaft bereits im Juni letzten Jahres ausgehandelt. Ab April 2023 wird es nun für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung geben. Der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit (Entgeltgruppe 1) beträgt dann 13 Euro in der Stunde.

Entgeltgruppe    Tarif 2022        Tarif ab 01.04.2023

EG 112.4313,00
EG 2a12,6313,20
EG 2b12,9313,50
EG 313,3214,55
EG 414,0815,38
EG 515,9017,25
EG 617,9019,24
EG 720,8922,39
EG 822,4923,97
EG 923,7225,14

Worauf muss ich achten?

Prüfen Sie auf der kommenden Abrechnung, ob Ihr Entgelt angepasst wurde. Sollte das nicht der Fall sein, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Wenn dieser nicht reagiert oder Ihre Forderungen ablehnt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung der fälligen Beträge auffordern. Vorlagen für diese sogenannte Geltendmachung können Sie hier herunterladen.

Stufenweise Branchenzuschläge, die unter anderem auch in der Metall- und Elektroindustrie gelten, können nicht mit der Tariferhöhung verrechnet werden. Anders sieht es hingegen bei übertariflichen Zulagen aus. Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

 

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Worin besteht der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung?

Worin besteht der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung?

Viele große Zeitarbeitsfirmen bzw. Personaldienstleister sind auch im Bereich der Arbeitsvermittlung tätig. Aber was unterscheidet Zeitarbeit von Arbeitsvermittlung?

Bei der Personalvermittlung geht es darum, Beschäftigte mit bestimmten Fähigkeiten und Qualifikationen für Kundenunternehmen zu finden. Typischerweise bekommt der Personaldienstleister eine Provision, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem suchenden Kundenunternehmen kommt. Es geht dabei also um die einmalige Vermittlung eines festen Arbeitsverhältnisses im Einsatzunternehmen.

In der Zeitarbeit hingegen haben Sie einen festen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister und werden für vorübergehende Einsätze in unterschiedlichen Betrieben eingesetzt. In Ihrem Arbeitsvertrag muss stehen, dass Sie zum Zweck der „Arbeitnehmerüberlassung“ eingestellt werden und an wechselnden Einsatzorten tätig werden. Hierbei verdient die Zeitarbeitsfirma keine einmalige Provision, sondern bekommt vom Einsatzbetrieb pro gearbeiteter Arbeitsstunde den sogenannten Verrechnungssatz vergütet. Dieser enthält neben Ihren Lohn- und Lohnnebenkosten auch die laufenden Kosten des Personaldienstleisters und Rücklagen für Krankheitszeiten, Urlaub, und Zeiträume ohne Einsatz etc. Wenn Ihr Einsatz endet, sollte die Zeitarbeitsfirma Ihnen einen neuen Einsatz anbieten.

 

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Muss ich in einem bestreiktem Einsatzbetrieb arbeiten?

Muss ich in einem bestreiktem Einsatzbetrieb arbeiten?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbietet den Einsatz von Zeitarbeitskräften zum Zweck des Streikbruchs. Will Ihr Einsatzbetrieb Sie also dazu verpflichten, Arbeiten auszuführen, die sonst von streikenden Kolleg:innen erledigt werden, ist das verboten.

Es gibt eine Ausnahme: Ihr Einsatzbetrieb muss zweifelsfrei sicherstellen, dass Sie keine Streikbrecher-Tätigkeiten übernehmen. Das gilt aber nur dann, wenn Sie wirklich keine Tätigkeit ausüben, die von streikenden Kolleg:innen verrichtet werden.

Auch Ihrer Zeitarbeitsfirma ist es nach dem BAP- und iGZ-Tarifvertrag untersagt, Zeitarbeitskräfte in bestreikte Betriebe zu entsenden.

Das Verbot gilt auch für Sie, wenn Sie bereits vor Streikbeginn im Einsatzbetrieb eingesetzt waren. Ausnahmen gibt es nur für den sogenannten „Notdienst“. Hier müssen die Gewerkschaften den Notdienst als solchen anerkennen. Die Entscheidung darüber liegt also nicht beim Einsatzbetrieb oder der Zeitarbeitsfirma.

Sprechen Sie im Zweifelsfall mit dem Betriebsrat Ihres Einsatzbetriebs.

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So erreichen Sie uns
Mo. bis Do. 08:00–16:00 Uhr | Fr. 08:00–14:00 Uhr
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Per E-Mail:  tbs-zeitarbeit@tbs-nrw.de

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Projektleitung

Johannes bringt Erfahrung mit, kümmert sich um unser Netzwerk und regelt alles Organisatorische im Projekt.

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Wissenschaftliche Mitarbeit

Lilli bringt frische Farbe in unsere Öffentlichkeitsarbeit und weiß euch mit Rat und Tat zu unterstützen.

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Patrizia nimmt eure Anrufe an, plant mit uns Veranstaltungen und sorgt für die Verwaltung des Projekts.

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