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Arbeitszeitkonto: Was passiert mit dem Guthaben nach einer Kündigung?

Kündigung Zeitarbeit

Kündigung Zeitarbeit: Was passiert mit dem Arbeitszeitkonto?

Für Zeitarbeitsbeschäftigte sind in den Tarifverträgen zwischen den DGB Gewerkschaften und iGZ oder BAP Arbeitszeitkonten vereinbart. Da die Regelarbeitszeit und die tatsächlichen Arbeitszeiten im Einsatzbetrieb sich häufig unterscheiden, wird zum Ausgleich ein Arbeitszeitkonto geführt. Die Berechnungsgrundlage ist eine Vollzeitstelle mit einer 35-Stunden-Woche. Die durchschnittliche Monatsarbeitszeit liegt für eine Vollzeitstelle bei 151,67 Stunden.

Was aber passiert bei einer Kündigung in der Zeitarbeit mit dem Guthaben des Arbeitszeitkontos?

Bei vorhandenen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto gilt grundsätzlich, dass diese einer Kündigung in der Zeitarbeit auszuzahlen sind. Dabei ist es egal, weshalb der oder die Beschäftigte ausscheidet. Minusstunden hingegen können nur dann vom letzten Gehalt abgezogen werden, wenn Sie selbst kündigen oder der Arbeitgeber Sie außerordentlich gekündigt hat. Falls die Nacharbeit betrieblich nicht möglich ist, dürfen dann maximal 35 Minusstunden verrechnet werden.

Innerhalb der Kündigungsfrist darf Ihr Arbeitgeber Sie aber auch unter Anrechnung der Plusstunden und Urlaubstageansprüche freistellen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung wiederum dürfen Plusstunden nicht verrechnet werden, außer Sie geben dazu ihre ausdrückliche Zustimmung!

 

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Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

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