Eingruppierung in der Zeitarbeit
Wonach richtet sich die Eingruppierung in der Zeitarbeit? Deine Eingruppierung in eine Entgeltgruppe entscheidet, welches Gehalt du bekommst.
Die Eingruppierung richtet sich nach der Tätigkeit, die du im Einsatzbetrieb ausübst. Sie wird durch die Zeitarbeitsfirma vorgenommen. Entscheidend ist, welche Qualifikation du für den Einsatz benötigst. Lasse dir von der Zeitarbeitsfirma eine Übersicht über die Aufgaben und Tätigkeiten geben. So kannst du überprüfen, ob du entsprechend deiner Tätigkeit auch richtig eingruppiert wurdest.
Eingruppierung im Überblick
Für die Entgeltgruppe 1 (EG 1) braucht es für deine Tätigkeit im Einsatzbetrieb nur eine betriebliche Einweisung. Das bedeutet, du kannst ohne bestimmtes Vorwissen nach einer kurzen Erklärung deiner Aufgaben mit der Arbeit loslegen. Zum Beispiel als Sortierkraft oder Reinigungskraft.
Für die Entgeltgruppe 2a (EG 2a) erfordert deine Tätigkeit im Einsatzbetrieb eine Anlernzeit, eine fachbezogene Berufserfahrung oder fachspezifische Kenntnisse. „Anlernzeit“ bedeutet, dass du über einen längeren Zeitraum eingearbeitet werden musst. „Berufserfahrung“ heißt, dass du in diesem Beruf bereits gearbeitet haben musst. „Fachspezifische Kenntnisse“ können das Bedienen von notwendigen Geräten oder Maschinen sein. Beispiele sind die Arbeit an einer Supermarktkasse oder Lagerarbeiten, die eine längere Einarbeitung voraussetzen.
Für die Eingruppierung in Entgeltgruppe 2b (EG 2b) erfordert deine Tätigkeit im Einsatzbetrieb eine fachspezifische Qualifikation. Eine „fachspezifische Qualifikation“ ist ein Zertifikat oder Zeugnis, das du für die Tätigkeit benötigst. Zum Beispiel einen Führerschein im Lieferdienst, einen Gabelstaplerschein oder einen Schweißerschein.
Wenn du eine Arbeit machst, für die eine Qualifikation benötigt wird, die du offiziell nicht hast, muss du trotzdem so eingruppiert werden, als hättest du sie.
Im Regelfall keine Herabgruppierung der Eingruppierung in der Zeitarbeit möglich
Selbst wenn du manchmal einfachere Aufgaben erledigst, darf dein Gehalt nicht gesenkt werden. Du bekommst weiter das Gehalt, das in deinem Arbeitsvertrag steht. Auch dann, wenn die Aufgaben, die du machst für kurze Zeit zu einer niedrigeren Gehaltsgruppe gehören. Laut dem Tarifvertrag des Arbeitgeberverbands BAP kann dein Gehalt grundsätzlich nicht reduziert werden. Im Tarifvertrag des Verbands iGZ ist eine Gehaltskürzung nur unter bestimmten Umständen erlaub
Die Eingruppierung darf nicht einseitig geändert werden. Sollten das passieren, melde dich an den Betriebsrat im Einsatzbetrieb oder – wenn vorhanden – an den Betriebsrat der Zeitarbeitsfirma. Oder ruf uns an: 0211 / 837 1925. Wir helfen gerne!
Falls du Fragen zum Thema hast, kannst du dich jederzeit bei uns über Telefon, Mail, WhatsApp oder Social Media melden.
Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Blogbeiträgen beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.