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Einsatzmeldung Zeitarbeit: Kann ich einen Einsatz ablehnen?

Einsatz ablehnen

Wenn Sie einen Einsatz zugewiesen bekommen, der Ihnen unzumutbar erscheint, können Sie diesen unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.

Grenzen durch Arbeitsvertrag

Das wichtigste Dokument ist hierfür der Arbeitsvertrag. Hier sollten unter anderem Arbeitszeit, Arbeitsort und ihre Qualifikation vereinbart sein. Wenn die vertragliche Arbeitszeit beispielsweise zwischen 8 bis 16 Uhr vereinbart ist, dürfen Sie einen Einsatz ablehnen, der außerhalb dieser vertraglichen Arbeitszeit liegt. Ähnliches gilt für den Arbeitsort: ist Ihre Heimatstadt oder das Land NRW im Arbeitsvertrag als Einsatzort vermerkt, kann die Zeitarbeitsfirma Sie nicht zu Einsätzen außerhalb dieses Gebiets verpflichten. Wenn hierzu nichts vereinbart ist, gilt der Betriebssitz des Verleihers als Arbeitsort (Ulber 2017: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, §11 Rn. 37). Genauso muss ihre vereinbarte Qualifikation angemessen berücksichtigt werden. Falls Sie laut Arbeitsvertrag für Helfertätigkeiten eingestellt sind, müssen Sie keine Einsätze annehmen, die eine andere Qualifikation voraussetzen.

„Bundesweiten Einsatz“ unterschrieben

Wenn Sie in Ihrem Arbeitsvertrag einem „bundesweiten Einsatz“ zugestimmt haben, kann ihr Arbeitgeber sie theoretisch darauf verpflichten. Dabei sollte aber das Interesse des Arbeitnehmers an „zumutbaren“ Pendelzeiten berücksichtigt werden. Eine feste Regelung gibt es hierzu nicht, für Jobcenter und Agenturen für Arbeit gelten aber beispielsweise Pendelzeiten von mehr als zweieinhalb Stunden als unzumutbar (§121 SGB III: Zumutbare Beschäftiung)

Arbeitsschutz

Andere Ablehnungsgründe betreffen das Thema Arbeitsschutz (BAG 25.11.1993; DB 1994, 1087). Ist dieser nicht gewährleistet ist, müssen Sie einen Einsatz nicht antreten. Das können etwa fehlende Unterweisungen oder fehlende Schutzausrüstung sein (BAG 7.6.2016 – 1 ABR 25/13).

In Härtefällen können auch vom Arbeitgeber Vergütungspflichten (Lohnzahlung, Erstattung Fahrtkosten) die Ablehnung eines Einsatzes rechtfertigen (Ulber 2015: Leiharbeit).

 

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Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

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