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Jahressonderzahlung Zeitarbeit: Wann muss ich als Gewerkschaftsmitglied meinen Mitgliederbonus beantragen?

Jahressonderzahlung Zeitarbeit

Jahressonderzahlung Zeitarbeit

Als Gewerkschaftsmitglied bekommen Sie in der Zeitarbeit mit einem iGZ- oder BAP- Tarifvertrag bei der Jahressonderzahlung einen Mitgliederbonus. Zum 30. Juni steht die Zahlung des Urlaubsgeldes an, die Bonuszahlungen dafür muss aber selbstständig beantragt werden. Die Beantragungsfrist für Bonuszahlungen beginnt am 19. Mai und endet zum 30. Juni.

Hierzu müssen Sie Ihren Mitgliedschaftsnachweis bei Ihrer Gewerkschaft vorliegen haben oder beantragen und anschließend beim Zeitarbeitgeber die Bonuszahlung beantragen. Wie das genaue Verfahren funktioniert, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Jahressonderzahlung Zeitarbeit

(Quelle Grafik: Tarifverträge iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft, §8 MTV: Jahressonderzahlungen)

In der Grafik sind die jeweiligen Bonuszahlungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kalenderjahr aufgezeigt. Sollten Sie Probleme bei der Beantragung haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft können Sie bei der zuständigen Gewerkschaft beantragen.
In der DGB Übersicht finden Sie heraus, welche Gewerkschaft zuständig ist. Im Blogbeitrag Höhe und Anspruch der Bonuszahlungen finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema Bonuszahlungen.

 

Auch interessant zum Thema Jahressonderzahlung:
Anspruch auf mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Gewerkschaftsmitglied ab 2021

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

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