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Neuer DGB Tarifvertrag Zeitarbeit: Gesetzlicher Mindestlohn, Tarifvertrag, was gilt für mich?

Entgelt

Zeitarbeit Mindestlohn

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt der erhöhte gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro. Da die ersten zwei Entgeltgruppen (1 und 2a) in der Zeitarbeit unter diesen 12 Euro liegen, haben uns einige Anrufe zum Thema erreicht. Hier klären wir über die häufigsten Fragen auf. Diese Fragen und Antworten gelten nur für die Tarifverträge der acht DGB-Gewerkschaften und dem iGZ oder BAP.

Welcher Stundenlohn gilt für Zeitarbeitsbeschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 2b?

Bis einschließlich 30. September 2022 gelten die aktuell gültigen Entgelttarifverträge zwischen DGB-Gewerkschaften und iGZ bzw. BAP. Um eine Kollision mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu verhindern, wurden für den Zeitraum ab dem 1. Oktober eine Art „Übergangstarifvertrag“ vereinbart. Beschäftigten in der Entgeltgruppe 1 stehen dann 12,43 Euro zu, die Entgeltgruppen 2a und 2b werden mit jeweils 12,63 Euro und 12,93 Euro vergütet. Mit der Anpassung auf 13 Euro für die unterste Entgeltgruppe wird ab dem 1. April 2023 der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn nochmals erhöht. Über die gesamte Laufzeit bis 31. März 2024 steigen die Entgeltgruppe 1 um 24%, die Entgeltgruppe 2a um 19% und die Entgeltgruppe 2b um 16%.

ab 01.10.2022ab 01.04.2023ab 01.01.2024
EG 112,43 Euro13,00 Euro13,50 Euro
EG 2a12,63 Euro13,20 Euro13,80 Euro
EG 2b12,93 Euro13,50 Euro14,15 Euro

Gibt es für die Entgeltgruppen 3 bis 9 keine Tariferhöhungen?

Für die übrigen Tarifgruppen konnte noch kein Abschluss erzielt werden. Damit diese aber nicht leer ausgehen, werden im Herbst Tarifverhandlungen aufgenommen. Bei Neuigkeiten informieren wir Sie in unserem Blog, Sie können sich aber auch direkt zum DGB Newsletter anmelden.

Welche Neuerung gibt es noch?

Bei Jahressonderzahlungen bekommen Gewerkschaftsmitglieder bisher einen zusätzlichen Bonus von aktuell mindestens 70 Euro – und das zweimal pro Jahr. Ab November 2023 wird dieser Bonus um 150 Euro auf mindestens 250 Euro angehoben. Da der Mitgliederbonus zweimal im Jahr gezahlt wird – nämlich zum Urlaubs- und zum Weihnachtgeld – erhalten Gewerkschaftsmitglieder also insgesamt mindestens 500 Euro, bei längerer Betriebszugehörigkeit sogar noch mehr. Die Erhöhung des Mitgliederbonus erfolgt erstmals ab November 2023. In einem älteren Artikel haben wir bereits beschrieben, wie man diesen Bonus beantragen kann.

Weitere allgemeine Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie im FAQ auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)

 

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Tariferhöhung Zeitarbeit: Worauf muss ich achten? 
Eingruppierung: Wie unterscheiden sich Entgeltgruppe 2a und 2b?

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

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