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Jahressonderzahlung Zeitarbeit: Wann muss ich als Gewerkschaftsmitglied meinen Mitgliederbonus beantragen?

Jahressonderzahlung Zeitarbeit

Als Gewerkschaftsmitglied bekommen Sie in der Zeitarbeit mit einem iGZ- oder BAP- Tarifvertrag bei der Jahressonderzahlung einen Mitgliederbonus. Zum 30. Juni steht die Zahlung des Urlaubsgeldes an, die Bonuszahlungen dafür muss aber selbstständig beantragt werden. Die Beantragungsfrist für Bonuszahlungen beginnt am 19. Mai und endet zum 30. Juni.

Hierzu müssen Sie Ihren Mitgliedschaftsnachweis bei Ihrer Gewerkschaft vorliegen haben oder beantragen und anschließend beim Zeitarbeitgeber die Bonuszahlung beantragen. Wie das genaue Verfahren funktioniert, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Jahressonderzahlung Zeitarbeit

(Quelle Grafik: Tarifverträge iGZ-DGB-Tarifgemeinschaft, §8 MTV: Jahressonderzahlungen)

In der Grafik sind die jeweiligen Bonuszahlungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kalenderjahr aufgezeigt. Sollten Sie Probleme bei der Beantragung haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft können Sie bei der zuständigen Gewerkschaft beantragen.
In der DGB Übersicht finden Sie heraus, welche Gewerkschaft zuständig ist. Im Blogbeitrag Höhe und Anspruch der Bonuszahlungen finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema Bonuszahlungen.

 

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Anspruch auf mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Gewerkschaftsmitglied ab 2021

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

Jahressonderzahlungen: Mitgliedschaftsvorteil rechtzeitig sichern

Jahressonderzahlungen: Mitgliedschaftsvorteil rechtzeitig sichern

Mit Gewerkschaftsmitgliedschaft bekommen Sie in der Zeitarbeit mit einem iGZ oder BAP Tarifvertrag bei Jahressonderzahlung einen Mitgliederbonus. Zum 30. November steht die Zahlung des Weihnachtsgeldes an, die Bonuszahlungen dafür muss man dabei selbständig beantragen.  Die Beantragungsfrist für Bonuszahlungen beginnt heute (19. Oktober) und endet zum 30. November.

Hierzu muss man seinen Mitgliedschaftsnachweis bei der Gewerkschaft organisieren und anschließend beim Zeitarbeitgeber die Bonuszahlung beantragen.
Wie das genaue Verfahren funktioniert, erfährt man in diesem Blogbeitrag. In einem weiteren Blogbeitrag haben wir einige allgemeine Informationen über Höhe und Anspruch der Bonuszahlungen zusammengefasst.

In der Grafik sind die jeweiligen Bonuszahlungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kalenderjahr aufgezeigt.
Falls Sie Probleme bei der Beantragung haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft kann man bei der zuständigen Gewerkschaft beantragen.
In der DGB Übersicht findet man heraus, welche Gewerkschaft zuständig ist.

 

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Mitgliederbonus Zeitarbeit: Was muss ich als Gewerkschaftsmitglied dafür tun?

Mitgliederbonus Zeitarbeit

Mit den ab Januar 2020 gültigen Tarifverträgen zwischen DGB und iGZ/BAP stehen DGB-Gewerkschaftsmitgliedern Bonuszahlungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. In einem älteren Beitrag haben wir bereits erklärt, ab wann ein Anspruch auf Auszahlung besteht und wie hoch dieser Bonus ausfallen kann.

Um die Bonuszahlung aber auch zu erhalten, müssen Sie Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft beim Arbeitgeber nachweisen! Dazu senden Sie Ihrem Verleihbetrieb (Zeitarbeitsunternehmen) den Mitgliedsnachweis per Mail oder Post. Für das Urlaubsgeld senden Sie den Nachweis zwischen dem 19. Mai – 30. Juni, und beim Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober – 30. November.

Je nach Gewerkschaft gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, den Mitgliedsnachweis zu erhalten. Wir haben hier die wichtigsten Links zusammengestellt: 

  • IG Metall Mitglieder können die benötigten Unterlagen im Servicecenter-Portal herunterladen. In einem umfangreicheren Artikel zum Thema werden auch weitere Fragen zu den Bonuszahlungen erklärt.
  • IG BCE Mitglieder bekommen die Unterlagen über den zuständigen IG BCE Bezirk ausgehändigt.
  • ver.di Mitglieder können sich montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr bei den Service Zentren melden oder ihre Mitgliedsbescheinigung online im ver.di Mitgliederportal abrufen.
  • IG BAU Mitglieder aus NRW können sich bei den entsprechenden Bezirksverbänden melden oder per IG BAU App eine Nachricht schreiben.
  • Als NGG Mitglied findet man hier das zuständige NGG-Büro, das die Mitgliedsbescheinigung ausstellt.

Wir haben auch ein Musterschreiben an den Arbeitgeber als Download hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ein ver.di Anschreiben handelt. Eventuell muss also noch ihre entsprechende Gewerkschaftszugehörigkeit im Dokument angepasst werden.

 

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Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ab 2021: Erhalten Gewerkschaftsmitglieder einen Bonusbeitrag?

Mehr Bonus für Gewerkschaftsmitglieder in der Zeitarbeit?

Zunächst gilt für alle Beschäftigten in der Zeitarbeit ab dem Jahr 2021: Im iGZ-DGB oder BAP-DGB Tarifvertrag findet eine Veränderung der Stufen der Jahressonderzahlung statt. Die Anpassungsstufen für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden ein Jahr vorgezogen. Somit können Sie bereits im zweiten und dritten Jahr mit 200 € brutto und ab dem vierten Jahr mit 225 € brutto rechnen.

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Jahressonderzahlung mindestens ein Jahr Mitglied einer der tarifschließenden DGB-Gewerkschaft sind, bekommen Sie einen zusätzlichen Bonusbetrag ausgezahlt:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten 50€
  • bei 1-2 Jahren Betriebszugehörigkeit 100€
  • bei mindestens 3 Jahren Betriebszugehörigkeit 150€

Um diesen zu erhalten, müssen Sie ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die Mitgliedschaft vorlegen.
Wer als Teilzeitkraft beschäftigt ist, bekommt die Bonus für Gewerkschaftsmitglieder weiterhin nur anteilig ausgezahlt.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

So erreichen Sie uns
Mo. bis Do. 08:00–16:00 Uhr | Fr. 08:00–14:00 Uhr
Telefonisch unter 0211 – 837 19 25
Per E-Mail:  tbs-zeitarbeit@tbs-nrw.de

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Projektleitung

Johannes bringt Erfahrung mit, kümmert sich um unser Netzwerk und regelt alles Organisatorische im Projekt.

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Wissenschaftliche Mitarbeit

Lilli bringt frische Farbe in unsere Öffentlichkeitsarbeit und weiß euch mit Rat und Tat zu unterstützen.

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Patrizia nimmt eure Anrufe an, plant mit uns Veranstaltungen und sorgt für die Verwaltung des Projekts.

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