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Mehr Bonus für Gewerkschaftsmitglieder in der Zeitarbeit?
Zunächst gilt für alle Beschäftigten in der Zeitarbeit ab dem Jahr 2021: Im iGZ-DGB oder BAP-DGB Tarifvertrag findet eine Veränderung der Stufen der Jahressonderzahlung statt. Die Anpassungsstufen für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden ein Jahr vorgezogen. Somit können Sie bereits im zweiten und dritten Jahr mit 200 € brutto und ab dem vierten Jahr mit 225 € brutto rechnen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Jahressonderzahlung mindestens ein Jahr Mitglied einer der tarifschließenden DGB-Gewerkschaft sind, bekommen Sie einen zusätzlichen Bonusbetrag ausgezahlt:
Um diesen zu erhalten, müssen Sie ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über die Mitgliedschaft vorlegen.
Wer als Teilzeitkraft beschäftigt ist, bekommt die Bonus für Gewerkschaftsmitglieder weiterhin nur anteilig ausgezahlt.
Alle Fragen des Monats zu den wichtigsten Themen in der Zeitarbeit und Leiharbeit finden sie in unserer großen Gesamtübersicht.
Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unserem Ratgeber faire Zeitarbeit beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren, alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.
Johannes Beckmann
Projektleitung
Lilli Seboldt
Wissenschaftliche Mitarbeit
Patrizia Golombek
Projektassistenz
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