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Tariferhöhung Zeitarbeit: Worauf muss ich achten?

Tariferhöhung Zeitarbeit

Tariferhöhung Zeitarbeit

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit mit Tarifvertrag zwischen DGB und iGZ oder BAP gelten seit dem 1. April 2022 neue Tarife. Die Gehälter steigen dabei um 4,1%. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit (Entgeltstufe 1) steigt von 10,45 Euro pro Stunde auf 10,88 Euro. Für die Entgeltstufe 2a ist eine Erhöhung von 11,15 Euro auf 11,60 Euro vorgesehen, die Entgeltgruppe 2b steigt von 11,72 Euro auf 12,20 Euro.

Entgeltgruppe    Tarif 2021        Tarif ab 01.04.2022

EG 1 10,45 10,88
EG 2a 11,15 11,60
EG 2b 11,72 12,20
EG 3 12,79 13,32
EG 4 13,53 14,08
EG 5 15,27 15,90
EG 6 17,19 17,90
EG 7 20,07 20,89
EG 8 21,60 22,49
EG 9 22,79 23,72

Worauf muss ich achten?

Prüfen Sie auf der kommenden Abrechnung, ob Ihr Entgelt angepasst wurde. Sollte das nicht der Fall sein, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Wenn dieser nicht reagiert oder Ihre Forderungen ablehnt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung der fälligen Beträge auffordern. Vorlagen für diese sogenannte Geltendmachung können Sie hier herunterladen.

Stufenweise Branchenzuschläge, die unter anderem auch in der Metall- und Elektroindustrie gelten, können nicht mit der Tariferhöhung verrechnet werden. Anders sieht es hingegen bei übertariflichen Zulagen aus. Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

 

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Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

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