Frage des Monats
Mit Gewerkschaftsmitgliedschaft bekommen Sie in der Zeitarbeit mit einem iGZ oder BAP Tarifvertrag bei Jahressonderzahlung einen Mitgliederbonus. Zum 30. November steht die Zahlung des Weihnachtsgeldes an, die Bonuszahlungen dafür muss man dabei selbständig beantragen. Die Beantragungsfrist für Bonuszahlungen beginnt heute (19. Oktober) und endet zum 30. November.
Hierzu muss man seinen Mitgliedschaftsnachweis bei der Gewerkschaft organisieren und anschließend beim Zeitarbeitgeber die Bonuszahlung beantragen.
Wie das genaue Verfahren funktioniert, erfährt man in diesem Blogbeitrag. In einem weiteren Blogbeitrag haben wir einige allgemeine Informationen über Höhe und Anspruch der Bonuszahlungen zusammengefasst.
In der Grafik sind die jeweiligen Bonuszahlungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kalenderjahr aufgezeigt.
Falls Sie Probleme bei der Beantragung haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft kann man bei der zuständigen Gewerkschaft beantragen.
In der DGB Übersicht findet man heraus, welche Gewerkschaft zuständig ist.
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