Scroll Top

Jahressonderzahlungen: Mitgliedschaftsvorteil rechtzeitig sichern

Weihnachtsgeld (2)

Jahressonderzahlungen: Mitgliedschaftsvorteil rechtzeitig sichern

Mit Gewerkschaftsmitgliedschaft bekommen Sie in der Zeitarbeit mit einem iGZ oder BAP Tarifvertrag bei Jahressonderzahlung einen Mitgliederbonus. Zum 30. November steht die Zahlung des Weihnachtsgeldes an, die Bonuszahlungen dafür muss man dabei selbständig beantragen.  Die Beantragungsfrist für Bonuszahlungen beginnt heute (19. Oktober) und endet zum 30. November.

Hierzu muss man seinen Mitgliedschaftsnachweis bei der Gewerkschaft organisieren und anschließend beim Zeitarbeitgeber die Bonuszahlung beantragen.
Wie das genaue Verfahren funktioniert, erfährt man in diesem Blogbeitrag. In einem weiteren Blogbeitrag haben wir einige allgemeine Informationen über Höhe und Anspruch der Bonuszahlungen zusammengefasst.

In der Grafik sind die jeweiligen Bonuszahlungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kalenderjahr aufgezeigt.
Falls Sie Probleme bei der Beantragung haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft kann man bei der zuständigen Gewerkschaft beantragen.
In der DGB Übersicht findet man heraus, welche Gewerkschaft zuständig ist.

 

Auch interessant zum Thema Jahressonderzahlung und Gewerkschaftsmitgliedschaft:
Anspruch auf mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Gewerkschaftsmitglied ab 2021
Mitgliederbonus Zeitarbeit: Was muss ich als Gewerkschaftsmitglied dafür tun?

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

Verwandte Beiträge