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Tariferhöhung Zeitarbeit: April 2023

Tariferhöhung Zeitarbeit

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit mit Tarifvertrag zwischen DGB und iGZ oder BAP gelten seit dem 1. April 2023 neue Tarife. Die Monatsentgelte der unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b waren bereits anlässlich der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns im Oktober 2022 um 5,98 Prozent (EG 2b) bis 14,25 Prozent (EG 1) erhöht worden. Das hatte die DGB-Tarifgemeinschaft bereits im Juni letzten Jahres ausgehandelt. Ab April 2023 wird es nun für alle Entgeltgruppen eine Tariferhöhung geben. Der tarifliche Mindestlohn in der Leiharbeit (Entgeltgruppe 1) beträgt dann 13 Euro in der Stunde.

Entgeltgruppe    Tarif 2022        Tarif ab 01.04.2023

EG 112.4313,00
EG 2a12,6313,20
EG 2b12,9313,50
EG 313,3214,55
EG 414,0815,38
EG 515,9017,25
EG 617,9019,24
EG 720,8922,39
EG 822,4923,97
EG 923,7225,14

Worauf muss ich achten?

Prüfen Sie auf der kommenden Abrechnung, ob Ihr Entgelt angepasst wurde. Sollte das nicht der Fall sein, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Wenn dieser nicht reagiert oder Ihre Forderungen ablehnt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung der fälligen Beträge auffordern. Vorlagen für diese sogenannte Geltendmachung können Sie hier herunterladen.

Stufenweise Branchenzuschläge, die unter anderem auch in der Metall- und Elektroindustrie gelten, können nicht mit der Tariferhöhung verrechnet werden. Anders sieht es hingegen bei übertariflichen Zulagen aus. Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

 

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Neuer DGB Tarifvertrag Zeitarbeit: Gesetzlicher Mindestlohn, Tarifvertrag, was gilt für mich?

Zeitarbeit Mindestlohn

Ab dem 1. Oktober 2022 gilt der erhöhte gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro. Da die ersten zwei Entgeltgruppen (1 und 2a) in der Zeitarbeit unter diesen 12 Euro liegen, haben uns einige Anrufe zum Thema erreicht. Hier klären wir über die häufigsten Fragen auf. Diese Fragen und Antworten gelten nur für die Tarifverträge der acht DGB-Gewerkschaften und dem iGZ oder BAP.

Welcher Stundenlohn gilt für Zeitarbeitsbeschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 2b?

Bis einschließlich 30. September 2022 gelten die aktuell gültigen Entgelttarifverträge zwischen DGB-Gewerkschaften und iGZ bzw. BAP. Um eine Kollision mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu verhindern, wurden für den Zeitraum ab dem 1. Oktober eine Art „Übergangstarifvertrag“ vereinbart. Beschäftigten in der Entgeltgruppe 1 stehen dann 12,43 Euro zu, die Entgeltgruppen 2a und 2b werden mit jeweils 12,63 Euro und 12,93 Euro vergütet. Mit der Anpassung auf 13 Euro für die unterste Entgeltgruppe wird ab dem 1. April 2023 der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn nochmals erhöht. Über die gesamte Laufzeit bis 31. März 2024 steigen die Entgeltgruppe 1 um 24%, die Entgeltgruppe 2a um 19% und die Entgeltgruppe 2b um 16%.

ab 01.10.2022ab 01.04.2023ab 01.01.2024
EG 112,43 Euro13,00 Euro13,50 Euro
EG 2a12,63 Euro13,20 Euro13,80 Euro
EG 2b12,93 Euro13,50 Euro14,15 Euro

Gibt es für die Entgeltgruppen 3 bis 9 keine Tariferhöhungen?

Für die übrigen Tarifgruppen konnte noch kein Abschluss erzielt werden. Damit diese aber nicht leer ausgehen, werden im Herbst Tarifverhandlungen aufgenommen. Bei Neuigkeiten informieren wir Sie in unserem Blog, Sie können sich aber auch direkt zum DGB Newsletter anmelden.

Welche Neuerung gibt es noch?

Bei Jahressonderzahlungen bekommen Gewerkschaftsmitglieder bisher einen zusätzlichen Bonus von aktuell mindestens 70 Euro – und das zweimal pro Jahr. Ab November 2023 wird dieser Bonus um 150 Euro auf mindestens 250 Euro angehoben. Da der Mitgliederbonus zweimal im Jahr gezahlt wird – nämlich zum Urlaubs- und zum Weihnachtgeld – erhalten Gewerkschaftsmitglieder also insgesamt mindestens 500 Euro, bei längerer Betriebszugehörigkeit sogar noch mehr. Die Erhöhung des Mitgliederbonus erfolgt erstmals ab November 2023. In einem älteren Artikel haben wir bereits beschrieben, wie man diesen Bonus beantragen kann.

Weitere allgemeine Informationen zum gesetzlichen Mindestlohn finden Sie im FAQ auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)

 

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Tariferhöhung Zeitarbeit: Worauf muss ich achten?

Tariferhöhung Zeitarbeit

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit mit Tarifvertrag zwischen DGB und iGZ oder BAP gelten seit dem 1. April 2022 neue Tarife. Die Gehälter steigen dabei um 4,1%. Der Mindestlohn in der Zeitarbeit (Entgeltstufe 1) steigt von 10,45 Euro pro Stunde auf 10,88 Euro. Für die Entgeltstufe 2a ist eine Erhöhung von 11,15 Euro auf 11,60 Euro vorgesehen, die Entgeltgruppe 2b steigt von 11,72 Euro auf 12,20 Euro.

Entgeltgruppe    Tarif 2021        Tarif ab 01.04.2022

EG 1 10,45 10,88
EG 2a 11,15 11,60
EG 2b 11,72 12,20
EG 3 12,79 13,32
EG 4 13,53 14,08
EG 5 15,27 15,90
EG 6 17,19 17,90
EG 7 20,07 20,89
EG 8 21,60 22,49
EG 9 22,79 23,72

Worauf muss ich achten?

Prüfen Sie auf der kommenden Abrechnung, ob Ihr Entgelt angepasst wurde. Sollte das nicht der Fall sein, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an. Wenn dieser nicht reagiert oder Ihre Forderungen ablehnt, müssen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung der fälligen Beträge auffordern. Vorlagen für diese sogenannte Geltendmachung können Sie hier herunterladen.

Stufenweise Branchenzuschläge, die unter anderem auch in der Metall- und Elektroindustrie gelten, können nicht mit der Tariferhöhung verrechnet werden. Anders sieht es hingegen bei übertariflichen Zulagen aus. Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

 

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