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Jahressonderzahlungen Zeitarbeit: Bis wann muss ich meinen Gewerkschaftsbonus beantragen?

Jahressonderzahlungen Zeitarbeit: Bis wann muss ich meinen Gewerkschaftsbonus beantragen? 

In den neuen Tarifverträgen der Zeitarbeit (DGB & iGZ/BAP) steigen die Jahressonderzahlungen und die Boni für Gewerkschaftsmitglieder. Für 2023 gelten nach dem sechsten Monat in Beschäftigung 200 Euro Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld. Im zweiten und dritten Jahr werden 300 Euro ausgezahlt. Ab dem vierten Jahr stehen Beschäftigten 400 Euro zu.

Für den Gewerkschaftsbonus müssen Mitglieder wieder ab dem 19. Mai – 30. Juni ihren Bonus beantragen. Seit dem neuen Tarifvertrag müssen Sie jetzt für diesen Anspruch auch nicht mehr 12 Monate, sondern nur 6 Monate Gewerkschaftsmitglied sein. Wer einschließlich Mai Gewerkschaftsmitglied wird, kann also schon am Ende des Jahres den Bonus zum Weihnachtsgeld beantragen. Der Bonus liegt mit steigender Beschäftigungsdauer bei 100-, 200-, bzw. 350 Euro. Wie das genaue Verfahren funktioniert, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.


Überblick über die Sonderzahlungen und Boni

Betriebszugehörigkeit                                   Jahressonderzahlung     (+ Gewerkschaftsbonus)

Nach dem sechsten Monat                           200 Euro                               (+100 Euro Bonus)

Im zweiten und dritten Jahr                         300 Euro                               (+200 Euro Bonus)

Ab dem vierten Jahr                                       400 Euro                               (+350 Euro Bonus)

 

Falls Sie Fragen zum Thema haben, können Sie sich jederzeit bei uns über Telefon, Mail, WhatsApp oder Social Media melden.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

Jahressonderzahlungen: Mitgliedschaftsvorteil rechtzeitig sichern

Jahressonderzahlungen: Mitgliedschaftsvorteil rechtzeitig sichern

Mit Gewerkschaftsmitgliedschaft bekommen Sie in der Zeitarbeit mit einem iGZ oder BAP Tarifvertrag bei Jahressonderzahlung einen Mitgliederbonus. Zum 30. November steht die Zahlung des Weihnachtsgeldes an, die Bonuszahlungen dafür muss man dabei selbständig beantragen.  Die Beantragungsfrist für Bonuszahlungen beginnt heute (19. Oktober) und endet zum 30. November.

Hierzu muss man seinen Mitgliedschaftsnachweis bei der Gewerkschaft organisieren und anschließend beim Zeitarbeitgeber die Bonuszahlung beantragen.
Wie das genaue Verfahren funktioniert, erfährt man in diesem Blogbeitrag. In einem weiteren Blogbeitrag haben wir einige allgemeine Informationen über Höhe und Anspruch der Bonuszahlungen zusammengefasst.

In der Grafik sind die jeweiligen Bonuszahlungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kalenderjahr aufgezeigt.
Falls Sie Probleme bei der Beantragung haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft kann man bei der zuständigen Gewerkschaft beantragen.
In der DGB Übersicht findet man heraus, welche Gewerkschaft zuständig ist.

 

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Mitgliederbonus Zeitarbeit: Was muss ich als Gewerkschaftsmitglied dafür tun?

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Mitgliederbonus Zeitarbeit: Was muss ich als Gewerkschaftsmitglied dafür tun?

Mitgliederbonus Zeitarbeit

Mit den ab Januar 2020 gültigen Tarifverträgen zwischen DGB und iGZ/BAP stehen DGB-Gewerkschaftsmitgliedern Bonuszahlungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. In einem älteren Beitrag haben wir bereits erklärt, ab wann ein Anspruch auf Auszahlung besteht und wie hoch dieser Bonus ausfallen kann.

Um die Bonuszahlung aber auch zu erhalten, müssen Sie Ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft beim Arbeitgeber nachweisen! Dazu senden Sie Ihrem Verleihbetrieb (Zeitarbeitsunternehmen) den Mitgliedsnachweis per Mail oder Post. Für das Urlaubsgeld senden Sie den Nachweis zwischen dem 19. Mai – 30. Juni, und beim Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober – 30. November.

Je nach Gewerkschaft gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, den Mitgliedsnachweis zu erhalten. Wir haben hier die wichtigsten Links zusammengestellt: 

  • IG Metall Mitglieder können die benötigten Unterlagen im Servicecenter-Portal herunterladen. In einem umfangreicheren Artikel zum Thema werden auch weitere Fragen zu den Bonuszahlungen erklärt.
  • IG BCE Mitglieder bekommen die Unterlagen über den zuständigen IG BCE Bezirk ausgehändigt.
  • ver.di Mitglieder können sich montags bis freitags von 08:00-18:00 Uhr bei den Service Zentren melden oder ihre Mitgliedsbescheinigung online im ver.di Mitgliederportal abrufen.
  • IG BAU Mitglieder aus NRW können sich bei den entsprechenden Bezirksverbänden melden oder per IG BAU App eine Nachricht schreiben.
  • Als NGG Mitglied findet man hier das zuständige NGG-Büro, das die Mitgliedsbescheinigung ausstellt.

Wir haben auch ein Musterschreiben an den Arbeitgeber als Download hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ein ver.di Anschreiben handelt. Eventuell muss also noch ihre entsprechende Gewerkschaftszugehörigkeit im Dokument angepasst werden.

 

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Telefonisch unter 0211 – 837 19 25
Per E-Mail:  tbs-zeitarbeit@tbs-nrw.de

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Projektleitung

Johannes bringt Erfahrung mit, kümmert sich um unser Netzwerk und regelt alles Organisatorische im Projekt.

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Wissenschaftliche Mitarbeit

Lilli bringt frische Farbe in unsere Öffentlichkeitsarbeit und weiß euch mit Rat und Tat zu unterstützen.

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