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Arbeitszeitkonto: Was passiert mit dem Guthaben nach einer Kündigung?

Kündigung Zeitarbeit: Was passiert mit dem Arbeitszeitkonto?

Für Zeitarbeitsbeschäftigte sind in den Tarifverträgen zwischen den DGB Gewerkschaften und iGZ oder BAP Arbeitszeitkonten vereinbart. Was aber passiert beim Ausscheiden mit dem Guthaben des Arbeitszeitkontos?

Bei vorhandenen Plusstunden gilt grundsätzlich, dass diese beim Ausscheiden auszuzahlen sind. Dabei ist es egal, weshalb der oder die Beschäftigte ausscheidet. Minusstunden hingegen können nur dann vom letzten Gehalt abgezogen werden, wenn Sie selbst kündigen oder der Arbeitgeber Sie außerordentlich gekündigt hat. Falls die Nacharbeit betrieblich nicht möglich ist, dürfen dann maximal 35 Minusstunden verrechnet werden.

Innerhalb der Kündigungsfrist darf Ihr Arbeitgeber Sie aber auch unter Anrechnung der Plusstunden und Urlaubstageansprüche freistellen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung wiederum dürfen Plusstunden nicht verrechnet werden, außer Sie geben dazu ihre ausdrückliche Zustimmung!

 

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