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Branchenzuschlag: Erste Stufe ab dem ersten Einsatztag

Branchenzuschlag: Erste Stufe ab dem ersten Einsatztag

Branchenzuschlag: Erste Stufe ab dem ersten Einsatztag

Seit dem 01.10.2023 gilt die erste Stufe der Branchenzuschläge ab dem ersten Einsatztag für Zeitarbeitskräfte in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB) sowie in Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ HK). Damit gelten die Branchenzuschlagsregelungen jetzt in insgesamt 8 Branchenzuschlagstarifverträgen ab dem ersten Einsatztag. Vorher gab es den Branchenzuschlag erst nach 6 Wochen im Einsatzbetrieb.

Übersicht der Branchenzuschläge ab dem 1. Einsatztag:

  • Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)
  • Holz und Kunststoffverarbeitende Industrie (TV BZ HK)
  • Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)
  • Chemische Industrie (TV BZ Chemie)
  • Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE – gewerblich)
  • Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)
  • Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)
  • verarbeitende Industrie (TV BZ Kunststoff)
  • Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)
  • Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie (TV BZ HK)

Was sind Branchenzuschläge und wofür sind sie gut?

Branchenzuschläge sollen die Gehaltsunterschiede zwischen Zeitarbeitskräften und Stammbeschäftigten verringern. Dies passiert in sechs Schritten innerhalb von 15 Monaten. Je nach Einsatzdauer wird ein stufenweiser Prozentsatz auf das Stundenentgelt aufgeschlagen.

Die Stufen der Branchenzuschläge sehen so aus:

  1. Stufe: Ab dem ersten Einsatztag
  2. Stufe: Nach 3 Monaten.
  3. Stufe: Nach 5 Monaten.
  4. Stufe: Nach 7 Monaten.
  5. Stufe: Nach 9 Monaten.
  6. Stufe: Nach 15 Monaten (in der Regel Equal Pay)

Hier findest du alle Branchenzuschlagstarife zum Download. So kannst du prüfen, ob du richtig bezahlt wirst.

In welchen Branchen gilt die erste Stufe weiterhin erst nach sechs Wochen?

Es gibt jedoch immer noch Branchenzuschlagstarife, in denen der Branchenzuschlag nicht ab dem ersten Einsatztag die erste Stufe gilt, sondern erst nach sechs Wochen Einsatz erreicht wird. Diese Branchen sind:

  • Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
  • Druckindustrie
  • Schienenverkehrsbereich

Kann der Branchenzuschlag verrechnet werden?

Grundsätzlich darf der Branchenzuschlag nicht mit anderen Leistungen aus dem Tarifvertrag verrechnet werden, wie beispielsweise Fahrtgeld, Mehrarbeits- und Nachtzuschlägen oder Urlaubsgeld. Aber er darf mit übertariflichen Zulagen verrechnet werden.

Kann mein Branchenzuschlag gedeckelt werden?

Bis zum 15. Einsatzmonat kann der Branchenzuschlag auf 90% des Equal Pays begrenzt werden. Danach muss Equal Pay gezahlt werden.

Insgesamt sind die neuen Regelungen zu den Branchenzuschlägen ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Entlohnung für Zeitarbeitskräfte und tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen zu verbessern. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Maßnahmen in der Praxis auswirken werden und ob in Zukunft weitere Anpassungen vorgenommen werden.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Blogbeiträgen beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

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