Jahressonderzahlungen Zeitarbeit: Bis wann muss ich meinen Gewerkschaftsbonus beantragen?
Jahressonderzahlungen Zeitarbeit: Bis wann muss ich meinen Gewerkschaftsbonus beantragen?
In den neuen Tarifverträgen der Zeitarbeit (DGB & iGZ/BAP) steigen die Jahressonderzahlungen und die Boni für Gewerkschaftsmitglieder. Für 2023 gelten nach dem sechsten Monat in Beschäftigung 200 Euro Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld. Im zweiten und dritten Jahr werden 300 Euro ausgezahlt. Ab dem vierten Jahr stehen Beschäftigten 400 Euro zu.
Für den Gewerkschaftsbonus müssen Mitglieder wieder ab dem 19. Mai – 30. Juni ihren Bonus beantragen. Seit dem neuen Tarifvertrag müssen Sie jetzt für diesen Anspruch auch nicht mehr 12 Monate, sondern nur 6 Monate Gewerkschaftsmitglied sein. Wer einschließlich Mai Gewerkschaftsmitglied wird, kann also schon am Ende des Jahres den Bonus zum Weihnachtsgeld beantragen. Der Bonus liegt mit steigender Beschäftigungsdauer bei 100-, 200-, bzw. 350 Euro. Wie das genaue Verfahren funktioniert, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Überblick über die Sonderzahlungen und Boni
Betriebszugehörigkeit Jahressonderzahlung (+ Gewerkschaftsbonus)
Nach dem sechsten Monat 200 Euro (+100 Euro Bonus)
Im zweiten und dritten Jahr 300 Euro (+200 Euro Bonus)
Ab dem vierten Jahr 400 Euro (+350 Euro Bonus)
Falls Sie Fragen zum Thema haben, können Sie sich jederzeit bei uns über Telefon, Mail, WhatsApp oder Social Media melden.
Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.