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Schnittpunkt Betriebsräte: Wirksamere Mitbestimmung beim Einsatz von Zeitarbeit

Betriebsrat: Wirksamere Mitbestimmung bei Zeitarbeit

Ein neues BAG Urteil hat die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Zeitarbeit gestärkt. Den Einsatz von Leiharbeit zu begrenzen und dauerhafte Beschäftigung zu fördern, liegt im Interesse des Betriebsrats. Zwar ist gemäß § 99 BetrVG der Einsatz von Leiharbeitskräften zustimmungspflichtig. Doch können Arbeitgeber auch vorläufig nach § 100 BetrVG ohne die Zustimmung des Betriebsrats einstellen. Nicht selten erwirken Arbeitgeber auch Zustimmungsersetzungen durch Arbeitsgerichte oder führen trotz Einwands durch den Betriebsrat Einstellungen durch. Möchte der Betriebsrat dagegen vorgehen, besteht zwar gerichtlicher Unterlassungsanspruch. Da die Dauer dieser Verfahren jedoch meist die Einsatzzeiträume der Leiharbeitskraft überschreiten, ist die Schlagkraft dieses Widerspruchs eher begrenzt.

Neue BAG-Rechtsprechung: Einsatzzeiten nach § 87 mitbestimmungspflichtig

Doch nun hat das BAG (BAG, Beschluss vom 28.7.2020, Az.: 1 ABR 45/18) klargestellt, dass der Einsatz von Leiharbeit auch der Mitbestimmung in Bezug auf die Arbeitszeit nach § 87 (1) Nr. 2 BetrVG unterliegt. Dies bedeutet: Der Betriebsrat muss sowohl bei der Einstellung als auch bei den konkreten Einsatzzeiten zustimmen. Damit eröffnen sich neue Rechtswege, denn § 87 (1) Nr. 2 beinhaltet einen Unterlassungsanspruch und die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung durchzusetzen. Auch das Recht des Arbeitgebers zur vorläufigen Durchführung ist damit passé. Diese Rechtslage stärkt Betriebsräte in ihrer Verhandlungsposition im Hinblick auf Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von Leiharbeit.

Dieser Beitrag wurde auch als Artikel in der aktuellen TBS-Kundenzeitschrift Schnittpunkt veröffentlicht. Mehr Informationen, Schulungsangebote und Tipps für Betriebsräte finden Sie auch auf der Homepage der Technologieberatungsstelle NRW (TBS).

 

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Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

 

Aktualisierte Checkliste Werkvertrag

Aktualisierte Checkliste Werkvertrag für Betriebs- und Personalräte! 

Diese aktualisierte Checkliste soll Interessenvertretungen dabei helfen, einen Werkvertrag im eigenen Betrieb kritisch zu überprüfen. Handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag oder um Beschäftigte des Betriebs?

Dabei ist nicht die vertragliche Vereinbarung, sondern vor allem die praktische Durchführung des jeweiligen Einzelfalls zu betrachten. Bei der Beurteilung ist aber immer eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Grundlage ist § 611a BGB Arbeitsvertrag, der mit dem „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ seit dem 01. April 2017 in Kraft getreten ist.

Wichtiger Nutzungshinweis

Diese vorzunehmende ‚Gesamtbetrachtung aller Umstände‘ macht eine eindeutige und abschließende Beurteilung der jeweiligen Situation immer schwierig. Das zeigt sich auch an sehr unterschiedlichen Ergebnissen in der Rechtsprechung. Die hier aufgelisteten Kriterien können also nur als Orientierungshilfe dienen. Deshalb weisen wir darauf hin, dass diese Liste weder abschließend ist noch eine umfangreiche Rechtsberatung ersetzen kann.

Die Checkliste kann man direkt hier herunterladenCheckliste Werkvertrag aktualisiert

Weitere kostenlose Unterlagen für Betriebs- und Personalräte

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass wir neben der aktualisierten Checkliste Werkvertrag noch weitere hilfreiche Dokumente im Downloadcenter Mitbestimmung hinterlegt haben. Hierzu gehören Informationen zu Mitbestimmungsrechten, Handlungshilfen für Betriebsvereinbarungen und oder auch allgemeine Ratgeber.

Für Beratungen in anderen Fragestellungen verweisen wir auf unseren Träger, die Technologieberatungsstelle NRW. Themengebiete sind Arbeit und EDV, Arbeit und Gesundheit, Arbeit und Organisation und Arbeit und Ökonomie.

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