Gesetze und Verordnungen zu Zeitarbeit und Werkverträgen


 

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Arbeitsverhältnisse

  • Bundesdatenschutzgesetz  (BDSG)
    Das Bundesdatenschutzgesetz regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen, den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in IT-Systemen oder manuell verarbeitet werden.
     
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
    Das Betriebsverfassungsgesetz ist die Basis für die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgebern und der von Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.
     
  • Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) NRW
    Die Personalvertretungsgesetze regeln die Wahl, Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen. Das sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und die Hauptpersonalräte sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst. Bund und Länder haben jeweils eigene Personalvertretungsgesetze. In NRW regelt das LPVG Mitbestimmungsrechte beim Abschluss der Überlassungsverträge.
     
  • Kündigungsfristen nach BGB § 622
    Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten in der Regel nach Ablauf der Probezeit.
     
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    Will man eine Kündigung überprüfen lassen, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eine sog. Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Die sgilt auch für Änderungskündigungen.
     

Weitere Gesetze und Verordnungen, die Sie als Zeitarbeitnehmer:in betreffen können, finden Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Justiz: http://bundesrecht.juris.de/index.html.

Rechtsprechung

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