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Zeitarbeit Tariferhöhung im BAP und iGZ Tarifvertrag ab Oktober 2024

Tariferhöhung im BAP und iGZ Tarifvertrag ab Oktober 2024

Mehr Lohn ab 01.Oktober 2024 (iGZ-DGB und BAP-DGB Tarifvertrag)

In der Tarifrunde Leiharbeit 2024 gibt es ein Verhandlungsergebnis. Die Stundenentgelte steigen in zwei Stufen: Das erste Mal um 3,7 Prozent zum 1. Oktober 2024 und das zweite Mal um weitere 3,8 Prozent zum 1. März 2025. Das hat die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit mit dem Gesamtverbande der Personaldienstleister e. V. (GVP) vereinbart (ehemals iGZ und BAP). Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 18 Monaten, danach sind ab dem 30. September 2025 weitere Entgelterhöhungen möglich.

Leiharbeit deutlich über Mindestlohn

Durch den aktuellen Tarifabschluss erhöht sich der Unterschied zum gesetzlichen Mindestlohn deutlich. So steigen die Stundenlöhne bei der Entgeltgruppe 1 von 13,50 €  auf 14,00 € und ab März 2025 auf 14,53 €.

Neue Entgelttabellen

Obwohl es einen Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände IGZ und BAP gab, gilt weiterhin der iGZ Tarifvertrag und der BAP Tarifvertrag zunächst unter ihrer bisherigen Bezeichnung als selbständige Tarifwerke weiter fort. Die Grundentgelte für die Entgeltgruppen sind jedoch gleich:

Entgelttabelle Zeitarbeit ab 01.10.2024
Entgeltgruppe Stundenlohn
EG 1 14,00€
EG 2a 14,31€
EG 2b 14,67€
EG 3 15,62€
EG 4 16,51€
EG 5 18,51€
EG 6 20,55€
EG 7 23,91€
EG 8 25,60€
EG 9 26,85€

ISt die Kürzung meiner übertariflichen Zulage bei einer Tariferhöhung erlaubt?

Eine übertarifliche Zulage wird zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen im Arbeitsvertrag verhandelt und wird zusätzlich zu dem tariflichen Grundlohn ausgezahlt. Arbeitgeber:innen dürfen laut Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27.08.2008; 5 AZR 820/07) die vereinbarte Zulage aber mit Tariferhöhungen verrechnen.

Es wird damit begründet, dass eine übertarifliche Zulage einer möglichen Tariferhöhung zuvorkommt. Unvorhersehbare Tarifsteigerungen könnten Arbeitgeber:innen in diesem Zusammenhang wirtschaftlich überfordern. Da mehr als Tariflohn gezahlt wird, kann die Zulage entsprechend angepasst werden. Übertariflichen Zulagen dürfen also bei einer Tariferhöhung gekürzt werden. Zur Absicherung fügen viele Arbeitgber:innen häufig einen Absatz in den Arbeitsvertrag hinzu, der ihnen eine Anrechnung ausdrücklich erlaubt, wie beispielsweise:

„Die Arbeitnehmer erhält eine übertarifliche Zulage in Höhe von 1,87€ pro Stunde. Erhöhungen des Tariflohns sind jederzeit und in voller Höhe auf diese Zulage anrechenbar.“

Falls du Fragen zum Thema hast, kannst du dich jederzeit bei uns über Telefon, Mail, WhatsApp oder Social Media melden.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu deinen Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Du kannst uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit findest du auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

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