Frage des Monats
Worin besteht der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung?
Viele große Zeitarbeitsfirmen bzw. Personaldienstleister sind auch im Bereich der Arbeitsvermittlung tätig. Aber was unterscheidet Zeitarbeit von Arbeitsvermittlung?
Bei der Personalvermittlung geht es darum, Beschäftigte mit bestimmten Fähigkeiten und Qualifikationen für Kundenunternehmen zu finden. Typischerweise bekommt der Personaldienstleister eine Provision, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem suchenden Kundenunternehmen kommt. Es geht dabei also um die einmalige Vermittlung eines festen Arbeitsverhältnisses im Einsatzunternehmen.
In der Zeitarbeit hingegen haben Sie einen festen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister und werden für vorübergehende Einsätze in unterschiedlichen Betrieben eingesetzt. In Ihrem Arbeitsvertrag muss stehen, dass Sie zum Zweck der „Arbeitnehmerüberlassung“ eingestellt werden und an wechselnden Einsatzorten tätig werden. Hierbei verdient die Zeitarbeitsfirma keine einmalige Provision, sondern bekommt vom Einsatzbetrieb pro gearbeiteter Arbeitsstunde den sogenannten Verrechnungssatz vergütet. Dieser enthält neben Ihren Lohn- und Lohnnebenkosten auch die laufenden Kosten des Personaldienstleisters und Rücklagen für Krankheitszeiten, Urlaub, und Zeiträume ohne Einsatz etc. Wenn Ihr Einsatz endet, sollte die Zeitarbeitsfirma Ihnen einen neuen Einsatz anbieten.
Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.
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