Frage des Monats

Neues Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit erschienen

Merkblatt Leiharbeitnehmer

Neues Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer

Bei jedem Leiharbeitsverhältnis muss das „Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer“ der Bundesagentur für Arbeit in den Vertragsunterlagen enthalten sein. Dieses 6-seitige Dokument fasst die wichtigsten Kernpunkte des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zusammen.

Mit der aktualisierten Fassung aus dem August 2022 wurden drei Änderungen am Merkblatt gemacht.

  1. Verweis auf den neuen gesetzlichen Mindestlohn von 12,00€ ab 01.10.2022
  2. Zusatz in Kapitel G: „Sofern Sie mindestens sechs Monate an den-selben Entleiher überlassen werden und die-sem gegenüber einen Übernahmegesuch in Textform äußern, hat der Entleiher in Textform eine begründete Antwort vorzulegen.“ (S. 6)
  3. Hinweise zu Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie ab August 2022. Seitdem ist geregelt, in welchen Fristen bestimmte Arbeitsbedingungen schriftlich vorliegen müssen.

Genaueres zu den einzelnen Punkten werden wir in den kommenden Fragen des Monats aufgreifen. Schon heute können Sie in unserem Downloadcenter auch viele weitere Dokumente von Tipps, über Gesetze und Tarifverträge nachlesen. Wir möchten hier auch noch auf die FAQs der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung hinweisen.

 

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.

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