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Zeitarbeit: Darf meine Zeitarbeitsfirma eine Übernahme durch den Einsatzbetrieb verhindern?

Übernahme Zeitarbeit

Darf die Zeitarbeitsfirma Übernahmen verhindern?

Manchmal kommt es vor, dass ein Einsatzbetrieb Ihnen nach Ihrem Einsatz in Zeitarbeit eine Übernahme anbietet. Dabei kann es in bestimmten Fällen zu Konflikten mit der Zeitarbeitsfirma kommen. Deshalb haben wir das wichtigste zum Thema Übernahme in der Zeitarbeit in kürze zusammengefasst:

Der wesentliche Gesetzestext für diese Frage ist in §9 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu finden. Strikte Übernahmeverbote werden hier klar ausgeschlossen. Erlaubt ist hingegen die Vereinbarung einer „angemessenen Vergütung“ (ugs. „Provision“), die bei einer Übernahme vom Einsatzbetrieb an die Zeitarbeitsfirma zu zahlen ist. Für diese Vergütung gibt es aber recht klare Grenzen.

Höhe und Zeitraum der Provisionsklausel entscheidend

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs betrifft die maximale Höhe der Provision. Je nach Einzelfall darf die Vermittlungsgebühr nicht höher als ein doppeltes bis dreifaches Bruttomonatsentgelt betragen (BGH, 10.11.2011 – III ZR 77/11). Ein weiteres Urteil des Bundesgerichtshofs besagt, dass die Provision mit der Dauer des Einsatzes sinken muss (BGH, 11.03.2010 – III ZR 240/09). Demnach soll sich spätestens alle 3 Monate die Summe gleichmäßig reduzieren. Ab einer Einsatzzeit von 12 Monaten sollte keine Gebühr mehr verlangt werden.

 

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Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.