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Eingruppierung: Wie unterscheiden sich Entgeltgruppe 2a und 2b?

Entgeltgruppe 2a 2b

Mit dem neuen Tarifabschluss 2020 gibt es für die Zeitarbeit und Leiharbeit zwei neue Entgeltgruppen. Wir erklären den Unterschied der Entgeltgruppe 2a und 2b! Bis April 2020 gab es nur die Entgeltgruppe 2. Diese galt für alle Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung, jedoch fachbezogene Berufserfahrung, fachspezifische Kenntnisse und fachspezifische Qualifikationen erfordern. Diese Entgeltgruppe wurde nun unterteilt in Entgeltgruppe 2a und 2b. Ab dem 01.07.2020 verdienen Beschäftigte in Entgeltgruppe 2b 0,56€ mehr pro Stunde als in der Entgeltgruppe 2a.

Welche Tätigkeiten fallen in die Entgeltgruppe 2a?

Hierzu zählen Tätigkeiten, die eine Anlernzeit, fachbezogene Berufserfahrung oder Kenntnisse benötigen. Ein Beispiel hierfür ist die Arbeit an einer Supermarktkasse oder Lagerarbeiten, die eine längere Einarbeitung voraussetzen.

Welche Tätigkeiten fallen in die höher entlohnte Entgeltgruppe 2b?

Im Gegensatz zur Entgeltgruppe 2a ist für 2b eine „Fachspezifische Qualifikation“ erforderlich. Das sind Zeugnisse oder Zertifikate, die Beschäftigte zwingend für eine Tätigkeit vorweisen müssen. Ein gängiges Beispiel für so eine Qualifikation ist der Führerschein . Lässt sich eine Tätigkeit nur mit einem Führerschein ausführen (Taxi, Lieferdienst, Gabelstapler), muss in die Entgeltgruppe 2b eingruppiert werden. Es kann sich aber auch um technische Qualifikationen, wie beispielsweise einen Schweißerschein handeln.

Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.