Frage des Monats
Wenn man sich noch nicht allzu häufig mit dem Thema beschäftigt hat, fragt man sich sehr wahrscheinlich, was der Unterschied zwischen Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung ist. Die Begriffe Leiharbeit und Zeitarbeit sind identisch zu verstehen, sie bezeichnen also das gleiche. Auch der Begriff Arbeitnehmerüberlassung ist ein Synonym und wird vor allem im juristischen Sprachgebrauch verwendet.
Zusammengefasst: Es gibt keinen Unterschied zwischen den Begriffen Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung!
Die Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge ist eine öffentliche Beratungsstelle für alle Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche. In unseren Ratgebern beantworten wir die häufigsten Fragen zu Ihren Rechten in Leiharbeit und Zeitarbeit. Sie können uns aber auch gerne anrufen (0211 / 837 1925) oder per Mail kontaktieren. Alle Beratungen sind dabei kostenlos! Zusätzliche Informationen zur Zeitarbeit finden Sie auf der Homepage des Deutschen Gewerkschaftsbunds.
So erreichen Sie uns
Mo. bis Do. 08:00–16:00 Uhr | Fr. 08:00–14:00 Uhr
Telefonisch unter 0211 – 837 19 25
Per E-Mail: tbs-zeitarbeit@tbs-nrw.de
Johannes Beckmann
Projektleitung
Johannes bringt Erfahrung mit, kümmert sich um unser Netzwerk und regelt alles Organisatorische im Projekt.
Lilli Seboldt
Wissenschaftliche Mitarbeit
Lilli bringt frische Farbe in unsere Öffentlichkeitsarbeit und weiß euch mit Rat und Tat zu unterstützen.
Patrizia Golombek
Projektassistenz
Patrizia nimmt eure Anrufe an, plant mit uns Veranstaltungen und sorgt für die Verwaltung des Projekts.
© 2023 All rights reserved by Servicestelle faire Zeitarbeit und Werkverträge | Impressum | Datenschutz