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Hotline Zeitarbeit
Aktuelles

Studie der Bertelsmann Stiftung über die Situation in der Zeitarbeitsbranche:
Zeitarbeitnehmer tragen die Last der Flexibilität. Keine Verdrängung der Stammbelegschaften, aber deutlich schlechtere Entlohnung. Die Studie bekommen Sie hier.

Niedriglohnbeschäftigung 2010:
Fast jede/r Vierte arbeitet für Niedriglohn...so eine aktuelle Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Lesen Sie mehr...

BAP und iGZ vereinbaren Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ)... Weitere Informationen erhalten Sie hier.

IG Metall-Aktionen zum Jahresbeginn
"Einsatzfreie Zeiten von Leiharbeitnehmern dürfen nicht auf deren Arbeitszeitkonto als Minusstunden verrechnet werden", so ein Statement  im Rahmen der IG Metall-Initiative "Leiharbeit fair gestalten"... mehr

Fußleiste Aktuell
3.12.2011 | Finanzgericht Münster

 Urteil: Volles Kilometergeld für Leiharbeitnehmer  

Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Leiharbeitnehmer dürfen grundsätzlich jeden gefahrenen Kilometer, und nicht wie reguläre Festangestellte nur jeden Entfernungskilometer steuerlich geltend machen. Anfang Dezember traten zudem einige geringfügige Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft.

Das Einkommen vieler Leiharbeitnehmer in Deutschland dürfte in Zukunft ein wenig höher ausfallen. Grund dafür ist nicht etwa die ab Januar gültige Lohnuntergrenze, unter der schon jetzt kaum ein Beschäftigter der Branche legal bezahlt werden darf, sondern ein Richterspruch.

Laut Gesetz können Beschäftigte die Fahrten zu ihrer „regelmäßigen Arbeitsstätte“ nur einfach pro Entfernungskilometer 0,30 Euro steuerlich geltend machen. Nach einem Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 11. Oktober 2011 (Az: 13 K 456/10), das jetzt veröffentlicht wurde, dürfen Leiharbeitnehmer grundsätzlich jeden gefahren Kilometer für Hin- und Rückweg berechnen.

Auch wenn sie dauerhaft in nur einem Betrieb eingesetzt werden, gilt dieser dem Urteilsspruch zufolge nicht als fester Arbeitsort. “Darauf, dass der Kläger letztlich für die gesamte Dauer seines Arbeitsverhältnisses mit der B. bei dem gleichen Entleiher und auch immer in der gleichen Tätigkeitsstätte eingesetzt worden ist, kommt es nicht an“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Vielmehr sei maßgeblich, ob „sich der Arbeitnehmer zu Beginn seiner jeweiligen Tätigkeit darauf hat einstellen können, dort dauerhaft tätig sein zu können.” Dies ist nach Ansicht der Richterinnen und Richter bei einem Leiharbeitseinsatz nicht der Fall.


Quelle: http://www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/initiative/aktuelle-meldungen/urteil-finanzgericht-muenster-volles-kilometergeld-fuer-leiharbeitnehmer/, Zugriff 25.01.2011