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Hotline Zeitarbeit
Aktuelles

Studie der Bertelsmann Stiftung über die Situation in der Zeitarbeitsbranche:
Zeitarbeitnehmer tragen die Last der Flexibilität. Keine Verdrängung der Stammbelegschaften, aber deutlich schlechtere Entlohnung. Die Studie bekommen Sie hier.

Niedriglohnbeschäftigung 2010:
Fast jede/r Vierte arbeitet für Niedriglohn...so eine aktuelle Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Lesen Sie mehr...

BAP und iGZ vereinbaren Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ)... Weitere Informationen erhalten Sie hier.

IG Metall-Aktionen zum Jahresbeginn
"Einsatzfreie Zeiten von Leiharbeitnehmern dürfen nicht auf deren Arbeitszeitkonto als Minusstunden verrechnet werden", so ein Statement  im Rahmen der IG Metall-Initiative "Leiharbeit fair gestalten"... mehr

Fußleiste Aktuell

Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 1. Mai 2011


Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Neben Rechten, z.B. der innereuropäischen Reisefreiheit ohne Grenzkontrollen und dem freien Warenverkehr dürfen EU BürgerInnen aus weiteren sechs mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten der EU jetzt uneingeschränkt in Deutschland arbeiten.

Bislang benötigten BürgerInnen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Slowenien eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Seit dem 1. Mai fällt diese Beschränkung weg und nahezu jede/r EU-BürgerIn darf in jedem EU-Staat als ArbeitnehmerIn eingestellt werden. Dies gilt auch für LeiharbeitnehmerInnen.

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit wird ergänzt durch die Dienstleistungsfreiheit, die ermöglicht, jegliche Dienstleistung in jedem EU-Land anzubieten - also auch Personaldienstleistungen. Für die Leiharbeit gilt lediglich, dass ein europäisches Verleihunternehmen eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis benötigt, um LeiharbeitnehmerInnen in Deutschland zu beschäftigen. Dies gilt übrigens auch für BürgerInnen aus Drittstaaten, die eine Arbeitserlaubnis in einem EU-Staat besitzen. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt für LeiharbeiterInnen aus der EU in Deutschland Equal Pay, solange kein Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abgeschlossen wurde.

Seit dem 1. Mai 2011 wurde in das AÜG eine Lohnuntergrenze eingezogen. Diese darf auch mit einem Tarifvertrag in einem anderen Land nicht unterschritten werden. Die Höhe der Lohnuntergrenze wird derzeit noch mit den Tarifpartnern verhandelt und dann per Rechtsverordnung festgesetzt.